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   OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12   

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OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12 (https://dejure.org/2012,43612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2012 - 4 WF 196/12 (https://dejure.org/2012,43612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2012 - 4 WF 196/12 (https://dejure.org/2012,43612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 Abs 3 FamFG, § 89 FamFG, § 93 Abs 1 FamFG
    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umgangsregelung im Vollstreckungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Umgangsregelung im Vollstreckungsverfahren

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 89, 93 Abs. 1, 64 Abs. 3
    Umgang, Zwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckung, Umgang, Beschwerdeverfahren; Beschwerde, Überprüfung, Ermessensentscheidung; Ermessen, Überprüfung, Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 3; FamFG § 89; FamFG § 93 Abs. 1
    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Umgangsregelung im Verfahren der Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld von 30,- Euro kann bei Nichtbefolgung einer gerichtlichen Umgangsregelung ausreichen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eltern müssen angeordneten Umgang ermöglichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 812
  • FamFR 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Im Rahmen der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Umgangs ist somit von der Prüfung des Kindeswohls im Erkenntnisverfahren auszugehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch BGH, Beschluss vom 1.2.2012, XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; Feskorn in Zöller, § 89 FamFG, Rdnr. 5; Stößer in Prütting/Helms, FamFG, Kommentar, 1. Auflage, 2009, § 89 Rdnr. 9; Giers in Keidel, § 89, Rdnr. 6, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drs. 16/9733 S.292).

    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, kann ein fehlendes Verschulden nur dann angenommen werden, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 218, BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669).

  • OLG Schleswig, 03.03.2011 - 15 UF 2/11

    Vollstreckung einer Umgangsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Im Rahmen der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Umgangs ist somit von der Prüfung des Kindeswohls im Erkenntnisverfahren auszugehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch BGH, Beschluss vom 1.2.2012, XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; Feskorn in Zöller, § 89 FamFG, Rdnr. 5; Stößer in Prütting/Helms, FamFG, Kommentar, 1. Auflage, 2009, § 89 Rdnr. 9; Giers in Keidel, § 89, Rdnr. 6, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drs. 16/9733 S.292).

    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, kann ein fehlendes Verschulden nur dann angenommen werden, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 218, BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Die erstinstanzliche Entscheidung wird daher nur auf etwaige Ermessenfehler in Form eines Ermessensnichtgebrauchs, eines Ermessensfehlgebrauchs oder einer Ermessensüberschreitung überprüft (vgl. BGH, FamRZ 2007, 893; NJW 2001, 1652; KG, FamRZ 2011, 393).
  • BGH, 31.01.2001 - XII ZB 121/00

    Nachträgliche Heraufsetzung der Beschwer bei Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Die erstinstanzliche Entscheidung wird daher nur auf etwaige Ermessenfehler in Form eines Ermessensnichtgebrauchs, eines Ermessensfehlgebrauchs oder einer Ermessensüberschreitung überprüft (vgl. BGH, FamRZ 2007, 893; NJW 2001, 1652; KG, FamRZ 2011, 393).
  • KG, 02.09.2010 - 19 WF 132/10

    Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens: Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Die erstinstanzliche Entscheidung wird daher nur auf etwaige Ermessenfehler in Form eines Ermessensnichtgebrauchs, eines Ermessensfehlgebrauchs oder einer Ermessensüberschreitung überprüft (vgl. BGH, FamRZ 2007, 893; NJW 2001, 1652; KG, FamRZ 2011, 393).
  • LSG Bayern, 22.11.2010 - L 7 AS 486/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Aufhebung gem § 124 ZPO -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 4 WF 196/12
    Lediglich im Falle des Vorliegens eines solchen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht im Rahmen der ihm nach §§ 87 Abs. 4 FamFG, 571 Abs. 2 Satz 1, 572 Abs. 3 ZPO obliegenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nicht oder fehlerhaft ausgeübten Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 25.3.2011, 4 WF 44/11, veröffentlicht unter www.hefam.de [HYPERLINK: http://www.hefam.de]; so auch BayLSG, Beschluss vom 22.11.2010, L 7 AS 486/10 B PKH. zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer

    Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung erfolgt in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB verbunden wäre (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 WF 196/12 -, juris, Rn. 21).

    Dass die Fachgerichte dabei davon ausgegangen sind, durch den Beschluss des Oberlandesgerichts zum Umgangsausschluss vom 7. Dezember 2020 sei die Grundlage für eine Vollstreckung der amtsgerichtlichen Entscheidung entfallen, dürfte zwar fachrechtlich zweifelhaft sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 WF 196/12 -, juris, Rn. 23).

  • AG Frankfurt/Main, 16.04.2020 - 456 F 5086/20

    Umgangsboykott wegen Corona-Pandemie

    Es war ein Bruchteil des Hauptsachewertes anzunehmen, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der getroffenen vollstreckbaren Umgangsregelung im Vollstreckungsverfahren nicht stattfindet (BGH FamRZ 2012, 533; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2013, 02547).
  • OLG Braunschweig, 09.03.2018 - 1 WF 17/18

    Aussetzung eines Ordnungsmittelverfahrens betreffend einen Umgangstitel

    Insbesondere wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des betroffenen Kindes im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB verbunden ist, liegt ein Ausnahmefall vor, die eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung erfordert (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 11.09.2012, Az. 4 WF 196/12 - juris Rn.21; vom 28.06.2012, Az. 4 WF 122/12 - juris Rn. 11-14 m.w.N.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass Ordnungsmittel nach § 89 FamFG grundsätzlich auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden, wenn damit die zu vollstreckende Handlung, Duldung oder Unterlassung nicht mehr erzwungen werden kann (BGH, Beschluss vom 30. September 2015, Az. XII ZB 635/14 - juris Rn. 32 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 11.09.2012, Az. 4 WF 196/12 - juris Rn. 23; vom 28.06.2012, Az. 4 WF 122/12 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 5 WF 120/13

    Ordnungsgeld gegen Kindesmutter wegen Verstoßes gegen Umgangsregelung

    Der Wert für das Beschwerdeverfahren in Ansehung der anwaltlichen Tätigkeit bemisst sich bei einer (sofortigen) Beschwerde des zur Zahlung eines Ordnungsgeld Verpflichteten nach dem Interesse des Beschwerdeführers an der Aufhebung des Ordnungsgeldes, so dass dessen Höhe maßgeblich ist (BGH NJW 2011, 3163; OLG Frankfurt ZKJ 2013, 167; FamFR 2013, 113).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

    Lediglich im Falle des Vorliegens eines solchen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht im Rahmen der ihm obliegenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nicht oder fehlerhaft ausgeübten Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 11.9.2012, 4 WF 196/12, veröffentlicht unter www.hefam.de [HYPERLINK: http://www.hefam.de]; so auch BayLSG, Beschluss vom 22.11.2010, L 7 AS 486/10 B PKH. zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 4 WF 279/12

    Familienrecht: Kosten in Ehewohnungssachen

    Lediglich im Falle des Vorliegens eines solchen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht im Rahmen der ihm obliegenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nicht oder fehlerhaft ausgeübten Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11.9.2012, 4 WF 196/12, und vom 27.11.2012, 4 WF 259/12, beide veröffentlicht unter www.hefam.de).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13

    Voraussetzungen für zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts

    Dem Amtsgericht ist insofern zuzustimmen, dass § 89 FamFG als Vollstreckungsvorschrift der effektiven Durchsetzung der Entscheidung -vorliegend des Vergleichs- dient und im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens in aller Regel keine erneute Überprüfung des Kindeswohls zu erfolgen hat, da von einer entsprechenden Überprüfung im Erkenntnisverfahren auszugehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 812).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14

    Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4

    Im Beschwerdeverfahren bemisst sich bei einer (sofortigen) Beschwerde des zur Zahlung eines Ordnungsgeld Verpflichteten der Gebührenwert nach dem Interesse des Beschwerdeführers an der Aufhebung des Ordnungsgeldes, so dass dessen Höhe maßgeblich ist (BGH NJW 2011, 3163; OLG Frankfurt a. M. ZKJ 2013, 167; FamFR 2013, 113).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 4 WF 204/14

    Überprüfung des Ermessensgebrauchs des Amtsgerichts bei Kostenentscheidung in

    Lediglich im Falle des Vorliegens eines solchen Ermessensfehlers ist das Beschwerdegericht im Rahmen der ihm obliegenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berechtigt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nicht oder fehlerhaft ausgeübten Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11.9.2012, 4 WF 196/12 , und vom 27.11.2012, 4 WF 259/12 , beide veröffentlicht unter www.hefam.de).
  • AG Wiesbaden, 05.07.2013 - 536 F 75/13

    Verhängung von Ordnungsgeld gegen Umgangsberechtigten bei Umgangsverweigerung

    Es findet im Vollstreckungsverfahren keine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Ausgangsentscheidung statt (OLF Kralsruhe, a.a.O., OLG Frankfurt, FamFR 2013, 113).
  • AG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 456 F 5092/20 OGH 1

    Umgangssache - Ordnungsgeldverhängung bei Zuwiderhandlung gegen Umgangsregelung

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